Lizenzphilosophie

Grundsätzlich bin ich ein großer Freund der Idee selbstproduzierte und veröffentlichte Inhalte zur weiteren Verwendung durch andere freizugeben. Insbesondere im privaten Bereich muss man nicht immer gleich großes oder kleines Geld dafür verlangen. Solange der Urheber genannt wird, sollte dem Ego genüge getan sein.

Dennoch, oder vielleicht gerade deshalb, sollte man sich natürlich ruhig mal näher mit möglichen Lizenzmodellen beschäftigen.

Insbesondere die Blogger Szene lebt davon, auf Texte und Bilder oder was auch immer von bekannten und unbekannten Bloggern veröffentlicht wurde, zu referenzieren.

Details zu den auf pixelshifter.de zur Anwendung kommenden Lizenzbedingungen stehen auf der Creative Commons Website

Konsequenterweise stehen auf pixelshifter.de alle publizierten Inhalte unter einer Creative Commons Lizenz, welche die Vervielfältigung dieser Inhalte bei Nennung des Verfassers erlaubt, mit der Einschränkung, dass die Inhalte nicht kommerziell verwendet werden.

Modulare Lizenzbastelei

Die Website von creativecommons.org bietet hierfür eine Art Lizenzbaukasten inklusive der entsprechend ausführlicheren Lizenzbedingungen, auf die jeder publizistisch Tätige verweisen/verlinken kann. Die insgesamt vier Bausteine aus denen eine Lizenz „gebastelt“ wird in Kürze:

  • Kürzel [ BY ] – Inhalte können bei Nennung des Autors weiterverwendet werden. Dieser Baustein ist immer Bestandteil einer CC Lizenz.
  • Kürzel [ ND ] – Die weiterverwendeten Inhalte dürfen nicht nachträglich bearbeitet und müssen somit vollständig zitiert werden. Eine für die Bloggerei recht restriktive Regel, die auf pixelshifter.de im übrigen auch nicht zur Anwendung kommt.
  • Kürzel [ NC ] – Die Inhalte dürfen nicht kommerziell weiterverwendet werden.
  • Kürzel [ SA ] – Die verwendeten Inhalte müssen ihrerseits unter den selben Bedingungen wie das Originalmaterial verbreitet werden (SA = Share Alike).

Die auf dieser Website gültige Kombination lautet nun BY – NC – SA. Die Nennung des Autors (BY) sollte selbstverständlich sein. Ebenso lag mir die Bedingung SA am Herzen, da ich den Grundgedanken für „vererbungswürdig“ halte, und genau das soll durch die „Share Alike“-Bedingung erreicht werden.

Warum nicht doch kommerziell?

Dem Konzept der nicht kommerziellen Weiterverwendung konnte ich im ersten Moment auch uneingeschränkt zustimmen. Warum sollten Dritte mit meinen Inhalten Geld verdienen dürfen? Doch habe ich kürzlich einen interessanten Ansatz von Gerrit van Aaken in seinem Blog praegnanz.de entdeckt, welcher im Prinzip dafür warb, seine Inhalte dennoch dem Kommerz zu öffnen.

Seine Argumentation klingt schlüssig. Grosse, geldschwangere Konzerne sollen zwar nicht auch noch für lau Material hinterhergeworfen bekommen, aber dagegen spricht bereits der Baustein SA. Die Konzerne werden ihrerseits ganz sicher nicht ihre Inhalte zu den selben Bedingungen weitergeben.

Anders hingegen bei kleinen Unternehmen, Freiberuflern oder eben Hobbyblogger, die vielleicht mit Web-Werbung ein wenig Geld verdienen. Warum diese nicht unterstützen, und eigenes Material zu den Bedingungen BY – SA freigeben?

Mein Beweggrund, sich trotz dieser mir eigentlich recht sympathischen Haltung dennoch gegen die automatische Freigabe zur kommerziellen Nutzung zu entscheiden ist simpel. Ich möchte im Vorfeld wissen, wofür meine Inhalte im Dienste des Kommerz ihren Kopf hinhalten sollen. Ein automatischer Freibrief würde mich mit der Weiternutzung bestenfalls im nachhinein bekannt machen. Ich habe somit keine Chance, dem Rahmen dieser Weiternutzung zuzustimmen. Vielleicht ist es mir ja gar nicht recht, dass mein Foto von Naturszene in einem Öko-Werbepamphlet eines für Umweltverschmutzung bekannten lokalen Industrieunternehmens misbraucht wird. OK, der Fall mag konstruiert sein, soll aber auch nur anschaulich meine Bedenken darstellen.

Darum also weiterhin mein Bezug zur BY – NC – SA Lizenz. Wobei ich nicht zuletzt an dieser Stelle offen dafür bin, bei Bedarf auch Sondervereinbarungen einzugehen. Ich möchte halt nur vorher gefragt werden.

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